Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)


Berufskraftfahrer Akademie Allgäu

Geltungsbereich
Die nachfolgenden AGB gelten für alle zwischen der BAA und dem jeweils buchenden Teilnehmer oder Unternehmen abgeschlossenen Verträge über die Buchung und Durchführung von Ausbildungen, Weiterbildungen, Seminaren und Workshops sowohl gegenüber von Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB als auch Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

Vertragsabschluss / Anmeldung
Anmeldung ist verbindlich sobald sie von uns schriftlich bestätigt wurde. Unangemeldete Personen haben aufgrund der limitierten Teilnehmerzahl pro Kurs keinen Anspruch auf Seminarteilnahme.

Absage und Verlegung von Seminaren
eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, z. B. Erkrankung des Dozenten usw. oder Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abgesagt oder verlegt werden muss, wird der Teilnehmer rechtzeitig / so früh als möglich benachrichtigt. Bei einer Absage werden die bereits bezahlten Vergütungen erstattet oder auf Wunsch eine Umbuchung auf eine andere / spätere Veranstaltung ermöglicht. Etwaige Stornokosten Dritter oder sonstige Aufwände, welche dem Teilnehmer durch einen Rücktritt oder eine Verschiebung des Termins entstehen werden von der BAA nicht ersetzt solange der Rücktritt oder die Verschiebung des Termins nicht schuldhaft von der BAA verursacht wurde.

Kosten des Seminars
Die Gebühr für die Teilnahme und evtl. Prüfungsgebühren sind vor Beginn der Veranstaltung zu begleichen. Eine Teilnahme ohne Vorabbezahlung ist nicht möglich.
Da die Prüfungsgebühren für ADR-Bescheinigungen bei der IHK vorab vom Schulungsveranstalter zu bezahlen sind, können die Urkunden (Bescheinigungen) bis zur endgültigen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages von der BAA einbehalten werden.

Abmeldungen
Eine Rücktrittserklärung muss in Textform (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Abmeldungen die später als 5 Tage vor Seminarbeginn eingehen (Zeitpunkt des Eingangs bei der BAA) bedeuten, dass die Teilnahmegebühr in voller Höhe zu entrichten ist. Bei Fernbleiben oder bei Abbruch des Seminars seitens des Teilnehmers ist ebenfalls die volle Teilnahmegebühr zuzüglich bereits angefallener Kosten fällig.

Ersatzteilnehmer
Dem Seminarteilnehmer steht es frei, bei Nichtteilnahme an gebuchten Veranstaltungen einen Ersatzteilnehmer in Textform (Brief, Fax, E-Mail) zu benennen.
Haftung
  1. Die BAA haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit ihrerseits oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
     
  2. Für sonstige Schäden haftet die BAA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur wie folgt:
    • Die BAA haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrerseits oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die in den Schutzbereich einer von der BAA gegebenen Garantie oder Zusicherung fallen.
    • Die BAA haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch die BAA oder einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten im Sinne von Satz 1 sind solche Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.
    • Die Haftung der BAA für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens ist ausgeschlossen
  3. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
     
  4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß auch für die Haftung im Hinblick auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
     
  5. Unabhängig von vorstehenden Haftungsbedingungen nimmt jede Person in eigener Verantwortung teil. Während der Veranstaltungen tragen die Teilnehmer Verantwortung für sich selbst und auch selbst Verantwortung dafür, dass andere Teilnehmer eventuell persönliche Informationen über sie erfahren. Für Unfälle auf dem Weg hin- und zurück zu den Veranstaltungen selbst haftet die BAA nicht. Die Teilnehmer haben auf ihre mitgebrachten Gegenstände selbst zu achten. Die BAA haftet nicht für Schäden an oder den Verlust von Gegenständen, die der Teilnehmer zur Veranstaltung mitbringt (z.B. Laptop, Smartphone, Handy), sofern die BAA hieran kein Verschulden trifft.
Gerichtsstand
Vereinbarter Gerichtsstand ist Memmingen
Stand 27.06.2019

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