Terminvereinbarung:   nur telefonisch

Ärztliche & augen­ärztliche Unter­suchung
für Führer­schein­verlänger­ungen


Nach Fahrerlaubnis­verordnung (Anlage 5 Nr. 1) müssen alle Bewerber für Erteilung oder Verlängerung einer Fahr­erlaubnis eine ärztliche Führerschein­untersuchung nachweisen.

Diese Untersuchungen sind not­wendig bei 
Führerschein­verlängerungen für


  • LKW-Fahrer (Klassen C, C1, CE, C1E)
  • Busfahrer (Klassen D, D1, DE, D1E)
  • Taxi-, Rettungs- und Krankenwagenfahrer (Fahrgastbeförderung)

Die Untersuchung umfasst:


  • Blutdruck messen
  • Urinprobe, die auf Eiweiß und Zucker untersucht wird
  • Ärztliche Führerscheinuntersuchung: allgemeiner Gesundheitszustand, Vorerkrankungen
  • Perimetrische Untersuchung (Untersuchung des Gesichtsfeldes: das Gesichtsfeld ist der Bereich des Sehens, der erfasst wird, wenn der Proband weder Kopf noch Augen bewegt)
  • Sehtest
  • Hörtest
  • Reaktionstest: notwendig bei Bus- und Taxifahrern (alle Fahrer im Bereich Personenbeförderung)

Wichtiger Hinweis:

Wir unterstützen Sie gerne auch nur punktuell, z.B. Unternehmer, die im Unternehmer­modell die Aufgabe in Eigenregie durchführen.
Arbeitssicherheit macht auch vor dem Büro nicht halt. Beurteilung ergonomischer Grundsätze. In Vor-Ort-Begehungen ermitteln wir Ihren derzeitigen Stand und beraten Sie gerne.
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Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. 
Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.




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