Sicherheit im Betrieb

Betriebs­medizinische Betreuung

Der Betriebsarzt ist der Arzt, der vom Arbeitgeber nach Maßgabe des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) bestellt ist.
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für den Bereich Betriebsmedizin.

Unsere Dienstleistungen im Detail:


  • Wir stellen Ihnen einen Facharzt für Betriebsmedizin
  • Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge-, Angebots-, Pflichtuntersuchungen (G-Untersuchungen)
  • Beratung bei arbeitsmedizinischen Fragen
  • Kraftfahreruntersuchungen zur Führerscheinverlängerung (Führerscheinklasse >50 Jahre, bei Erwerb nach 1999 alle 5 Jahre)

Die Aufgaben eines Betriebsarztes sind


  • die Unterstützung des Unternehmens in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Die Unterstützung bei der Organisation der „Ersten Hilfe“ im Betrieb.
  • die Ermittlung des Einflusses der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter/innen
  • die Dokumentation seiner Tätigkeiten
  • Beratung des Unternehmens und der Beschäftigten bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge, z.B. bei drohenden Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe, Lärm, Infektionen, Stress, Suchterkrankungen sowie bei Fragen der Ergonomie
  • der regelmäßige Besuch oder Besuche zu bestimmten Anlässen.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Wichtiger Hinweis:


Die Dienstleistung Betriebsmedizin bieten wir nur in Verbindung mit der Gestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir erstellen Ihnen gerne ein Angebot.
Jedes Unternehmen, das Arbeitnehmer/innen beschäftigt, muss eine betriebsärztliche Betreuung sicherstellen. Die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit des Personals ist die Voraussetzung für den Erfolg eines Unternehmens.
Zum Rundum-sorglos-Paket im Bereich Arbeitsschutz gehört ein Betriebsarzt. Ein Betriebsmediziner informiert und unterstützt den Arbeitgeber im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge, Angebots- und Pflichtuntersuchungen und soll den Arbeitgeber schützen für eventuelle Regressforderung seitens der Mitarbeiter für Gesundheitsschäden aus dem Beschäftigungsverhältnis.

§ 19 des ASIG besagt, … Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Arbeitgeber einen externen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.
Versäumnis kann teuer werden!
Was passiert, wenn Sie diese Verpflichtung nicht erfüllen? Aufgrund der nicht erfüllten gesetzlichen Vorschriften haften Sie als Unternehmer/ Geschäftsführer sowohl für die Folgen eines Unfalles bzw. einer Gefahrensituation. Das kann von einer Schadenszahlung bis hin zu einer lebenslangen Rente verpflichten. Weiterhin erwartet Sie ein Strafverfahren wegen Nichtbefolgen von gesetzlichen Vorschriften. Und drittens können gegen Sie Bußgelder bis zu € 25.000,00 ausgesprochen werden. Aber auch schon das nicht Befolgen der Vorschriften des ASIG, also betriebsärztliche Betreuung, wird auch ohne Zwischenfall mit einem Bußgeld geahndet.

Rechtsgrundlagen:


  • Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), insbesondere die §§ 2 bis 4
  • Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)
  • Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
Haben Sie Fragen?

Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. 
Wir freuen uns über eine Nachricht von Ihnen.




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