Jährliche Unterweisung

Gabelstapler

Laut Gesetzgeber sind Unternehmen dazu verpflichtet ihren Staplerfahrer jährlich zu unterweisen. Es geht dabei um die Auffrischung des Wissens im Umgang mit Flurförderzeugen.

Alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der jährlichen Unterweisung für Staplerfahrer müssen mindestens 16 Jahre alt sein und über einen Flurförderschein verfügen. Die Bescheinigung für die Unterweisung ist 12 Monate gültig. Der Gabelstapler-Fahrer sollte danach die jährliche Unterweisung wiederholen.

Die Schulungen sind bestimmt und prädestiniert für:


  • Unternehmer
  • Fuhrparkleiter
  • Disponenten im Transportgewerbe
  • Kraftfahrer

Inhalt der jährlichen Unterweisung:


  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfälle in Verbindung mit Flurförderzeugen
  • Betriebsanweisungen der Fahrzeuge
  • Sicherheitszeichen
  • Haftung des Fahrzeugführers und des Unternehmens
  • Fahrprobe optional
Dauer der Unterweisung:
mind. 2 Stunden, Inhalte und Dauer können nach Absprache verändert werden.

Mindestteilnehmerzahl:
5 Personen
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