Sicherheit im Betrieb

UVV-Prüfungen für Tore, Krane, Regale, Leitern & Stapler

Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Prüfung) regeln die Verfahren für die sichere Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln. 

Wir übernehmen bei Ihnen, auch in Verbindung mit unserer Tätigkeit als Fachkräfte für Arbeitssicherheit die oben genannten UVV-Prüfungen ab.

Gründe für UVV-Prüfungen:

  • Sie gewährleistet Arbeitssicherheit
  • Sie erhöht die Einsatzbereitschaft von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln
  • Minimierung von Standzeiten
  • Möglichkeit der geplanten Wartung
  • Schwachstellenanalyse
Im § 10 der BetrSichV ist festgelegt, dass die UVV-Prüfung jeweils nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme und nach außer­gewöhnlichen Ereignissen stattzufinden hat.

In der DGUV 100-500 ist festgelegt, dass die UVV-Prüfung in der Regel jährlich, unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren wie z. B. Alter und Zustand der einer Maschine stattfinden muss.

Rechtsgrundlagen


  • UVV ist eine Abkürzung der Berufsgenossenschaften für „Unfallverhütungsvorschriften“
  • Aktuell nicht mehr „UVV“ sondern „DGUV Regeln“
  • Grundlage für diese BG Regeln ist die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in Verbindung mit der Richtlinie 2007/30/EG. Diese Richtlinie regelt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern in der EU
  • Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im § 15 des 7. Buchs des Sozialgesetzbuches
  • Die Fachaufsicht über die DGUV Regeln hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
  • Weitere Vorgaben zu UVV-Prüfungen sind z. B. in der BetrSichV, der ArbmittV, der TRBS, der VDI und in den En Normen geregelt
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