Sicherheit im Betrieb
UVV-Prüfungen für Tore, Krane, Regale, Leitern & Stapler
Die Unfallverhütungsvorschriften (UVV-Prüfung) regeln die Verfahren für die sichere Handhabung von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln.
Wir übernehmen bei Ihnen, auch in Verbindung mit unserer Tätigkeit als Fachkräfte für Arbeitssicherheit die oben genannten UVV-Prüfungen ab.
Wir übernehmen bei Ihnen, auch in Verbindung mit unserer Tätigkeit als Fachkräfte für Arbeitssicherheit die oben genannten UVV-Prüfungen ab.
Gründe für UVV-Prüfungen:
- Sie gewährleistet Arbeitssicherheit
- Sie erhöht die Einsatzbereitschaft von technischen Arbeits- und Betriebsmitteln
- Minimierung von Standzeiten
- Möglichkeit der geplanten Wartung
- Schwachstellenanalyse
Im § 10 der BetrSichV ist festgelegt, dass die UVV-Prüfung jeweils nach der Montage, vor der ersten Inbetriebnahme und nach außergewöhnlichen Ereignissen stattzufinden hat.
In der DGUV 100-500 ist festgelegt, dass die UVV-Prüfung in der Regel jährlich, unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren wie z. B. Alter und Zustand der einer Maschine stattfinden muss.
In der DGUV 100-500 ist festgelegt, dass die UVV-Prüfung in der Regel jährlich, unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren wie z. B. Alter und Zustand der einer Maschine stattfinden muss.
Rechtsgrundlagen
- UVV ist eine Abkürzung der Berufsgenossenschaften für „Unfallverhütungsvorschriften“
- Aktuell nicht mehr „UVV“ sondern „DGUV Regeln“
- Grundlage für diese BG Regeln ist die Rahmenrichtlinie 89/391/EWG in Verbindung mit der Richtlinie 2007/30/EG. Diese Richtlinie regelt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern in der EU
- Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im § 15 des 7. Buchs des Sozialgesetzbuches
- Die Fachaufsicht über die DGUV Regeln hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Weitere Vorgaben zu UVV-Prüfungen sind z. B. in der BetrSichV, der ArbmittV, der TRBS, der VDI und in den En Normen geregelt