BKF-Weiterbildung
Die Anforderungen an Kraftfahrer/innen im Güterverkehr sind stetig gestiegen, so dass allein der Besitz der Fahrerlaubnis zur Ausübung des Berufes nicht mehr ausreicht.
Mit den Zielen der Qualitätssicherung, der Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit und der Sicherheit der Fahrer/innen hat das EU-Parlament die Richtlinie 2003/59/EG für alle Mitgliedsstaaten erlassen, in der die Umsetzung neuer gemeinschaftlicher Vorschriften geregelt ist.
Die Berufskraftfahrer Akademie bietet Ihnen hierfür verschiedene Kurse. pro Teilnehmer, pro Modul 110,00 Euro (Gruppen ab 6 Personen/Staffelrabatt bitte erfragen)
Beinhaltet sind jeweils die Schulungsbroschüren, die Bescheinigungen über die Weiterbildung sowie Verpflegung und Getränke.
Die Berufskraftfahrer Akademie bietet Ihnen hierfür verschiedene Kurse. pro Teilnehmer, pro Modul 110,00 Euro (Gruppen ab 6 Personen/Staffelrabatt bitte erfragen)
Beinhaltet sind jeweils die Schulungsbroschüren, die Bescheinigungen über die Weiterbildung sowie Verpflegung und Getränke.
BKF-Weiterbildung: LKW
Weiterbildung gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz) in fünf Modulen.
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Weiterbildung gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz) in fünf Modulen.
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BKF-Weiterbildung: BUS
Weiterbildung gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz) in fünf Modulen.
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Weiterbildung gemäß BKrFQG (Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz) in fünf Modulen.
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Ärztliche und Augenärztliche Untersuchungen für Führerscheinverlängerungen
Obligatorisch für die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis.
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